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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten
für den zwischen dem PLAMECO-Fachbetrieb und dem Kunden
abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung und Montage
von Waren (nachfolgend Werkgegenstand) im Rahmen des
PLAMECO-Systems.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem PLAMECO-Fachbe-
trieb und dem Kunden im Zusammenhang mit den Verträgen
getroffen worden sind in dem Vertrag, diesen Verkaufs- und
Lieferbedingungen und dem Auftragsformular des
PLAMECO-Fachbetriebes schriftlich niedergelegt.
§ 2 Angebot/Vertragsabschluss
1. Die Angebote des PLAMECO-Fachbetriebes sind freibleibend und
unverbindlich es sei denn, dass der PLAMECO-Fachbetrieb diese
ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
2. Der Werklieferungsvertrag über den Werkgegenstand kommt
mit der Unterschrift des PLAMECO-Fachbetriebes und des Kun-
den (Auftraggeber) auf dem Auftragsformular zustande.
§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen
1. Die im Auftragsformular für den Werkgegenstand und dessen
Montage ausgewiesenen Preise des PLAMECO-Fachbetriebes
gelten unter dem Vorbehalt, dass die im Auftragsformular
festgelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, es sei denn,
es wird eine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden
getroffen.
Die Mehrwertsteuer ist in dem im Auftragsformular ausgewie-
senen Preis enthalten, wird jedoch in der jeweiligen Rechnung
gesondert ausgewiesen.
2. Soweit mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart
worden ist, ist der Preis sofort, d.h. nach erfolgter Montage und
ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist der
PLAMECO-Fachbetrieb berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt
an Zinsen i.H.v. 5% über den jeweiligen Basis-Zinssatz der
Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Den Nachweis
eines höheren Schadens durch den PLAMECO-Fachbetrieb bleibt
vorbehalten.
4. Vereinbarte Montagetermine, die aufgrund eines Verschuldens
des Kunden nicht durchgeführt werden können, werden geson-
dert nach Aufwand abgerechnet, d.h. gefahrene Kilometer zum
Montageort (Hin- und Rückfahrt) sowie der Anzahl der Mitarbei-
ter nach üblichen Stundensätzen werden abgerechnet.
5. Änderungen des Vertrages, die nach Vertragsabschluss auf
Wunsch des Kunden vorgenommen werden und eine nachträgli-
che Änderung des Werkgegenstandes darstellen, werden dem
Kunden gesondert berechnet.
Änderungen des Werkgegenstandes bedürfen einer Vereinbar-
ung einer Auftragsbestätigung einschließlich einer Bezifferung
der hieraus resultierenden Preisänderung.
§ 4 Aufrechnungsverbot/Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom PLA-
MECO-Fachbetrieb anerkannt wurden oder unstreitig sind.
2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur
berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag
beruht.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit / Haftung für Verzug
1. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streik und ähnliche
unvorhersehbare und vom PLAMECO-Fachbetrieb nicht zu vertre-
tene Umstände entbinden den PLAMECO-Fachbetrieb von der
Einhaltung der Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung.
In diesem Fall ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, vom
abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenser-
satz geltend zu machen.
2. Falls der PLAMECO-Fachbetrieb schuldhaft eine ausdrücklich
vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen
Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde diesem eine angemes-
sene Nachfrist zu gewähren. Diese Nachfrist beginnt mit dem
Eingang der schriftlichen Inverzugsetzung beim PLAMECO-Fach-
betrieb oder im Falle der kalendermäßig bestimmten Frist ab
Eintritt des Datums.
3.
Nach nicht eingehaltenem Fristablauf ist der Kunde berechtigt,
vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Schadensersat-
zansprüche des PLAMECO-Fachbetriebes sind für diesen Fall des
nicht erfüllten Vertrages ausgeschlossen.
4. Der PLAMECO-Fachbetrieb haftet nach den gesetzlichen Bestim-
mungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn
es sich bei dem Kaufvertrag um ein Fixgeschäft handelt oder
der Kunde infolge des vom PLAMECO-Fachbetrieb zu vertretenen
Leistungsverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines
Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
5. Der PLAMECO-Fachbetrieb haftet beim Kunden bei Lieferverzug
nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug
auf einer vom PLAMECO-Fachbetrieb zu vertretenen, vorsätzli-
chen oder grob fahrlässigen, Pzflichtverletzung beruht. Dem
PLAMECO-Fachbetrieb ist ein Verschulden seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen zuzurechnen.
Die Haftung des PLAMECO-Fachbetriebes auf den vorhersehba-
ren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn,
es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders
beruhen und von sonstigen Schäden die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-
zung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Verwenders beruhen.
6. Beruht der vom PLAMECO-Fachbetrieb zu vertretende Liefer-
verzug auf einer schuldhaften Verletzung der übernommenen
vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungs-
gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut
und vertrauen darf, haftet der PLAMECO-Fachbetrieb nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Auch in diesem Fall ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt, es sei denn der Lieferverzug
beruht auf einer vom PLAMECO-Fachbetrieb zu vertretenden
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.
7. Der PLAMECO-Fachbetrieb ist zu Teillieferungen und Teilleistun-
gen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
8. Ist der Kunde mit der Zahlung des Preises ganz oder teilweise
in Verzug, steht es dem PLAMECO-Fachbetrieb frei, die weitere
Erfüllung des Vertrages für die Zeitdauer des Bestehens des
Zahlungsverzuges abzulehnen. Sollte nach Fristsetzung der Preis
nicht endgültig geleistet werden, ist der PLAMECO-Fachbetrieb
berechtigt, die Erfüllung des Auftrages abzulehnen und seiner-
seits Schadensersatz zu verlangen.
9. Eingehende Zahlungen werden zunächst mit den Kosten, dann
mit den Zinsen und danach auf die Hauptforderung und bei
mehreren Forderungen zunächst auf die älteste Forderung
verrechnet.
§ 6 Storno
Rücktritt
- Da die Plameco-Decken auf Ihre Raumgröße maßgefertigt werden und nach Deckenmaterialbestellung nur die Montagekosten von 30% nicht
enthalten sind, beträgt der Stornierungsbetrag 70% vom Auftragswert. Falls die Decke noch nicht bestellt wurde, verringert sich der
Stornierungsbetrag um den Materialanteil von 35%, und beträgt somit 35% vom Auftragswert.
§ 7 Gewährleistung / Haftung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre nach Fertigstellung
der Montage bzw. Abnahme; für verbaute Beleuchtung jedoch
nur zwei Jahre. Bei den Farbtönen bzw. Oberflächen der
PLAMECO-Materialien können aufgrund der Fertigungstechnik
Abweichungen auftreten. Die Geltendmachung von Mängeln ist
insoweit ausgeschlossen und gilt nicht als Reklamationsgrund.
2. Der PLAMECO Fachbetrieb übernimmt keine Haftung für Schäden
an Unterputzrohren oder -leitungen, die nicht fachmännisch
verlegt worden sind und trotz des Einsatzes hochwertiger Or-
tungsgeräte nicht oder nur mit ungewöhnlich hohem Aufwand
auffindbar sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde vor Aufnahme
der Arbeiten dem PLAMECO-Fachbetrieb Leitungspläne zur
Verfügung gestellt hat.
3. Der Kunde hat dem PLAMECO-Fachbetrieb eine angemessene
Frist zur Nacherfüllung/Mängelbeseitigung zu gewähren.
Der PLAMECO-Fachbetrieb ist berechtigt, eine Nacherfüllung
nach seiner Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass der
PLAMECO-Fachbetrieb entscheidet, ob eine Mängelbeseitigung
oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Während der
Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der
Rücktritt vom abgeschlossenen Kaufvertrag durch den Kunden
ausgeschlossen.
4. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch
als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art
der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen
etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen,
kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom abgeschlosse-
nen Kaufvertrag erklären.
5. Der PLAMECO-Fachbetrieb haftet nicht für Schäden des Kunden
aufgrund von Pflichtverletzungen mit Ausnahme von Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-
heit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverlet-
zung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-
gehilfen des Verwenders beruhen und von sonstigen Schäden
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver-
letzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Der PLAMECO-Fachbetrieb behält sich das Eigentum am Werk-
gegenstand (§ 1 Ziff. 1) bis Eingang aller Zahlungen aus dem
Vertrag vor.
2. Der Kunde hat den PLAMECO-Fachbetrieb von allen Zugriffen
Dritter auf den Werkgegenstand, insbesondere von Vollstrec-
kungsmaßnahmen sowie Beeinträchtigungen des Eigentums
des PLAMECO-Fachbetriebes schriftlich unter Angabe aller erfor-
derlichen Daten (Vollstreckungsorgan/Aktenzeichen) und ggf.
unter Beifügung von Vollstreckungsprotokollen zu unterrichten.
3. Der Kunde hat den PLAMECO-Fachbetrieb alle Schäden und
Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese
vorstehenden Verpflichtungen und durch erforderliche Interven-
tionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
4. Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere, wenn
dieser seinen Zahlungsverpflichtungen und trotz Mahnungen
des PLAMECO-Fachbetriebes nicht nachkommt, kann der
PLAMECO-Fachbetrieb nach einer vorherigen angemessenen
Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe, der
noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen soweit
diese noch nicht montiert ist.
In der Zurücknahme der noch nicht montierten Ware durch den
PLAMECO-Fachbetrieb liegt ein Rücktritt vom abgeschlossenen
Vertrag.
Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.
In der Pfändung der Ware durch den PLAMECO-Fachbetrieb liegt
stets ein Rücktritt vom Vertrag.
Der PLAMECO-Fachbetrieb ist nach Rückerhalt der Ware zu deren
Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlich-
keiten des PLAMECO-Fachbetriebes - abzüglich angemessener
Verwertungskosten – anzurechnen.
5. Sachen, die vom PLAMECO-Fachbetrieb dem Kunden zur Verfü-
gung gestellt werden und nicht Bestandteil des abgeschlosse-
nen Vertrages und der zu erbringenden Werkleistung als solche
sind (z.B. Entwürfe, Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge usw.)
bleiben Eigentum des PLAMECO-Fachbetriebes.
§ 9 Sonstiges
Wenn Rohre oder Leitungen sich in der Wand entlang direkt
unter zu einer überarbeitenden Decke oder diagonal bzw.
unregelmäßig in der Wand verlaufend befinden, muss der
Kunde dem PLAMECO-Fachbetrieb entsprechende Hinweise zur
Montage geben und notfalls akzeptieren, dass die PLAME-
CO-Deckenkonstruktion entsprechend tiefer angelegt wird, um
Schäden an den Rohren oder Leitungen zu vermeiden oder die
ordnungsgemäße Verlegung der Rohre bzw. Leitungen durch
einen Fachbetrieb vornehmen lassen.
§ 10 Änderungen der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedin-
gungen
Änderungen sowie Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs-
und Lieferbedingungen werden durch uns im Wege der Text-
form übermittelt werden, da nach dem Gesetz für Änderungen/
Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingun-
gen keine strengere Form als die Textform vorgeschrieben ist.
Der PLAMECO-Fachbetrieb ist jedoch berechtigt, den Kunde an
seinem Wohnsitz zu verklagen.
§ 11 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
1. Handelt es sich beim Kunden um einen Kaufmann, ist Gerichts-
stand für sämtliche zwischen dem PLAMECO-Fachbetrieb und
dem Kunden sich ergebenden Streitigkeiten, ausschließlich der
Geschäftssitz des PLAMECO-Fachbetrieb.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwen-
dung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Der PLAMECO-Fach-
betrieb ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitz
zu verklagen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwen-
dung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 12 Streitbeilegungsverfahren
1. Der PLAMECO-Fachbetrieb beteiligt sich nicht an Verbrauchersch-
lichtungsverfahren der nachfolgend genannten Verbrauchersch-
lichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
2. Die für den PLAMECO-Fachbetrieb zuständige Schlichtungsstelle
ist die
Name
Straße
PLZ Ort
Telefon
Telefax
Email
Website
§ 13 Datenschutz
1. Soweit der Kunde uns personenbezogene Daten zur Verfügung
gestellt hat, speichern und verarbeiten wir diese Informationen
im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen zur Datenverarbei-
tung. Wir sind für die Verarbeitung dieser Daten verantwortlich.
2. Insofern ist es zulässig, solche Daten für die Bildung oder die
Durchführung eines Vertrages oder für die Vertretung eines
berechtigten Zwecks oder für die Erfüllung einer gesetzlichen
Verpflichtung zu verarbeiten. Wir verarbeiten Ihre Daten in
erster Linie für den Abschluss oder die Durchführung des
geschlossenen Vertrages auf Lieferung und Montage des Werks-
gegenstandes (§ 1 Ziff. 1), können jedoch Ihre Daten auch für
andere Datenbanken verwenden.
3. Wir verarbeiten die vom Kunden zur Verfügung gestellten
personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
a) Abschluss und Ausführung des Vertrages mit dem
Kunden, einschließlich der Abwicklung des
Zahlungsverkehrs
b) Durchführung von Analysen personenbezogener Daten
Für statistische Zwecke
c) Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
4 Wir speichern die personenbezogenen Daten nur so lange, wie
dies zum Zwecke der Datenerhebung bzw. zur Auftragsabwick-
lung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
5. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns so gespeichert,
dass sie für Dritte unter Berücksichtigung der technischen und
organisatorischen Möglichkeiten nicht zugänglich sind.
6. Wir werden die personenbezogenen Daten ohne Ihre Zustim-
mung nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist geset-
zlich oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung erforderlich.
7. Der Kunde hat das Recht, Informationen über die gespeicher-
ten Daten anzufordern und diese Daten ändern, sperren oder
löschen zu lassen. Auf Wunsch des Kunden werden wir Daten
nur dann ändern, löschen oder sperren, wenn diese Daten für
die Vertragsdurchführung nicht mehr erforderlich sind einer
Löschung keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
8. Der Kunde kann, wenn er mit der Bearbeitung eines auf der
Grundlage nach § 13 Ziff. 7 gestellten Antrags nicht zufrieden
ist, eine Beschwerde bei uns einreichen. Wir werden die Besch-
werde unter Berücksichtigung aller gegenseitigen Interessen
prüfen und bearbeiten.
Wenn die Beschwerde nicht zufriedenstellend bearbeitet wird,
kann der Kunde seine Beschwerde zur Schlichtung, bei der beim
jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten einreichen.

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